Mittwoch, 9. Oktober 2013

S&K-Anlegerskandal - Die Geprellten schlagen zurück

Die Verantwortlichen von S&K lebten in Protz und Prunk – und sollen Privatanleger um Millionen betrogen haben. Jetzt haben sich die ersten Anleger Titel gesichert, um das Vermögen zu pfänden. 

Große Villen, protzige Autos und schöne Frauen – das Leben der S&K-Jungs.

Säcke voller Geld, die aus einer Villa getragen werden, Partys mit hübschen Mädchen und Fuhrparks voller schneller Autos und Motorräder. So sind die Verantwortlichen der S&K-Gruppe bekannt geworden, die im Verdacht stehen, mit einem sogenannten Schneeballsystem Anleger geprellt zu haben. Die Frankfurter Staatsanwälte ermitteln gegen 85 Verdächtige, darunter die beiden Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft S&K als Hauptbeschuldigte.

Einer der Verdächtigen, der mutmaßliche S&K-Anlagebetrüger Stephan Schäfer, stürzte sich mit Handschellen gefesselt aus einem Fenster des Gerichtshauses und zog sich schwere Verletzungen zu. Jetzt kommt neue Bewegung in den Fall. Das Frankfurter Amtsgericht hat auf Antrag der PIA Rechtsanwaltsgesellschaft einen sogenannten „dinglichen Arrest“ zugunsten eines geschädigten Privatanlegers gegen die Hauptverantwortlichen der S&K Gruppe erlassen. Den Anwälten zufolge kann der Anleger nun in das von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögen hinein vollstrecken.

 

S&K-Skandal Welche S&K-Möbel unter den Hammer kommen

  • S&K-Skandal: Welche S&K-Möbel unter den Hammer kommen
  • S&K-Skandal: Welche S&K-Möbel unter den Hammer kommen
  • S&K-Skandal: Welche S&K-Möbel unter den Hammer kommen
„Mit dem erwirkten Titel ist die Sicherung der Ansprüche möglich. Sobald ein Titel in der Hauptsache vorliegt, kann die tatsächliche Verwertung und der Rückfluss von Geldern zur Kompensation des entstandenen Schadens an die Anleger erfolgen“, erklärt PIA-Partner Klaus Nieding. Weitere Verfahren seien beim Amtsgericht Frankfurt anhängig, so der Anwalt weiter. Wie viel vom Geld allerdings noch übrig ist, wird sich zeigen. Anwälte haben bereits ihre Detektive losgeschickt, die weltweit nach Vermögenswerten fahnden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Liste der beschlagnahmten Dinge im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Auszüge zeigen unter anderem Uhren: drei Rolex, zwei Hublot und eine Glashütte zum Schätzpreis von jeweils 5000 Euro. Weiterhin eine lange Liste an Musiktechnik im Wert von mehreren tausend Euro, ein Silberarmband und Bargeld in verschiedenen Währungen im fünfstelligen Eurobereich. Und: Grundbucheinträge, gepfändete Konten und Versicherungsverträge. Außerdem: Goldbarren, Motorräder und Bargeld in verschiedenen Währungen.

„Für geschädigte Anleger ist es noch nicht zu spät, ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe zu sichern“, erklärt Klaus Nieding, „allerdings drängt die Zeit, denn es gilt die Regel: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Wenn die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Vermögenswerte freigegeben hat, haben die Gläubiger nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Pfändungen die Möglichkeit, auf die betreffenden Vermögensgegenstände zuzugreifen.
„Es gilt, schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, beispielsweise einen dinglichen Arrest, da bei der Vollstreckung in das sichergestellte Vermögen das sogenannte ‚Windhundprinzip’ gilt“, so sein PIA-Partner Andreas Tilp. Der Schnellste gewinnt.
Die Liste im Internet: www.bundesanzeiger.de

>>>  http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sundk-anlegerskandal-die-geprellten-schlagen-zurueck/8888092.html


siehe auch >>> S&K-Unternehmensgruppe: Weiteres Gericht erlässt Arrestbeschluss – Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gibt Vermögenswerte bekannt

Keine Kommentare: